Wir bieten umfangreiche Serviceleistungen im Bereich der Wägetechnik an. Hierzu zählen Wartungen, Eichungen, Instandsetzungen, Umrüstungen, Modernisierungen usw. Für den zuverlässigen Betrieb Ihrer Analyse- und Wägesysteme ist eine regelmäßige Wartung wichtig. Hierfür bieten wir auf Wunsch auch maßgeschneiderte Wartungsverträge z.B. für Ihre Fahrzeugwaage, Bodenwaage, Achlastwaage sowie Ihre Laborgeräte usw. an.
Die Eichfrist beginnt mit dem Tag des Inverkehrbringens bzw. der Eichung der Waage und endet mit dem Ende des Jahres, in welchem die Frist rechnerisch abläuft. Ihre Fahrzeugwaagen beispielsweise müssen Sie alle 3 Jahre eichen lassen, Behälterwaagen müssen alle 2 Jahre geeicht werden.
10 Wochen vor dem Stichtag, also jeweils bis ca. Mitte Oktober, muss der neue Eichantrag gestellt werden. Die Frist zur Eichung ist hierbei vom Betreiber des Messgeräts zu beachten. Das Jahr, in welchem Ihre Waage geeicht werden muss, können Sie anhand der Kennzeichnung auf Ihrem Messgerät erkennen.
In unserem Firmenverbund verfügen wir über insgesamt fünf Eichfahrzeuge mit einer Gesamtlast von jeweils 40 t bzw. 41,8 t (ausgestattet mit geprüften Eichgewichten), die im Bundesgebiet eingesetzt werden. Außerdem profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Mitarbeiter:innen und unserem Know-how im Umgang mit verschiedenen Waagentypen.
Alle Eichfahrzeuge verfügen über einen Gabelstapler, der eine schnelle Entladung und Beladung der Eichgewichte ermöglicht, sodass bauseitig keine Hilfskräfte benötigt werden. Aufgrund der platzsparenden Hydraulik-Abstützungen der Zugmaschinen können auch kleine Waagen mit geringerer Auflagefläche problemlos geeicht werden.